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Ableisten von Sozialstunden

 

Nach Weisung des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Bewährungshilfe ist es möglich, in unserem Verein Sozialstunden abzuleisten. Für jeden ehrenamtlichen Helfer, auch im Rahmen der Ableistung von Sozialstunden, sind wir dankbar, um unsere Arbeit für Menschen in Not leisten zu können.

 

Rechtsgrundlage: Sozialstunden sind eine Form der Auflage, welche die Justiz auswählen kann, um dem begangenen Unrecht zu dienen (§ 56 StGB). In Form eines Beschlusses oder Bescheides wird durch die Justiz bekannt gegeben, an welche Einrichtung sich der Betroffene/Beschuldigte für die Ableistung seiner Auflage (Sozial- bzw. Arbeitsstunden) wenden soll. Der Betroffene/Beschuldigte kann im Vorfeld Vorschläge unterbreiten.

 

In einem ersten Gespräch werden Fragen geklärt und Vereinbarungen getroffen. Ebenfalls wird erörtert, in welcher Form die Arbeit abgeleistet werden kann. Hierfür bieten wir ein weites Tätigkeitsfeld (Obdachlosenhilfe auf der Straße, Unterstützung bei Infoständen, Verteilen von Flyern usw.). Nach erfolgreicher Ableistung der Sozial- bzw. Arbeitsstunden werden diese dem zuständigen Gericht, der Staatsanwaltschaft oder Bewährungshilfe von uns schriftlich bestätigt.

 

Ansprechpartner für Sozial- bzw. Arbeitsstunden:

 

Herr Marlon Demel (2. Vorsitzender) und Frau Jessica Kunze (Kassenprüferin)
E-Mail: marlon.demel@rheinhessen-hilft.de

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